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Rechtsspruch gegen die Verlegung des “Canton” neben der Deutschen Schule Madrid

Das Madrider Verwaltungsgericht Nr. 9 hat der Anfechtungsklage des Vereins der Deutschen Schule Madrid gegen zwei Gemeindebeschlüsse stattgegeben. Besagte Beschlüsse sahen die Verlegung des Cantons und SELUR (Notreinigungsdienst) auf das Grundstück 26.2.b in Montecarmelo – direkt neben unserer Schule – vor.

Der Urteilsspruch Nr. 118/2025 erklärt beide Gemeindebeschlüsse für nichtig, weil die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht durchgeführt worden sind. Umweltprüfungen sind gemäß geltendem Recht verpflichtend, wenn es sich -wie in diesem Fall- um die Errichtung einer Werkstatt für die Reparatur schwerer Nutzfahrzeuge, einer Gas- oder Elektro-Tankstelle, sowie um Abfallbehandlungssaktivitäten handelt – allesamt industrielle Tätigkeiten, für die eine Umweltbewertung erforderlich ist.

Das Urteil verpflichtet darüber hinaus die Stadt Madrid zur Übernahme der Prozesskosten.

Wir begrüßen das Urteil sehr und freuen uns, dass dadurch unser Schulumfeld in Schutz genommen worden ist. Auch glauben wir, dass das Prinzip der Transparenz im öffentlichen Handeln dadurch gestärkt worden ist.