Unsere Schule

Kindergarten
Unser pädagogisches Angebot für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren

GRUNDSCHULE
Klassen 1-4, Alter 6 bis 11 Jahre.

SECUNDARIA
8 Oberschulklassen (Klassen 5-12) bis zum Abitur im Alter von 18 Jahren.
Die Schule verfolgt das Ziel, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der gesamten Schulgemeinschaft durch die Anwendung höchster Sicherheitsstandards und die Umsetzung angemessener Maßnahmen zur Risikominimierung von Schäden oder Unfällen zu gewährleisten.
Sorge und Aufmerksamkeit gehen dabei über die reine Behandlung eines Notfalls oder die Verabreichung einer punktuellen oder kontinuierlichen Therapie hinaus. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler bedeutet, sie bestmöglich zu schützen und frühzeitig gesundheitliche Probleme zu erkennen, gesundheitsfördernde Gewohnheiten zu unterstützen und sie zu befähigen, Verantwortung für ihre eigene Gesundheit zu übernehmen.
Dazu setzt die Schule auf die Integration der SCHULKRANKENSCHWESTER als eine weitere wichtige Säule unserer Einrichtung. Die Schulkrankenschwester ist von 8:15 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Kontakt:
• E-Mail: enfermeria@dsmadrid.org
• Telefon und WhatsApp: 650593388
Die Schulkrankenschwester ist kein Ort zur Betreuung kranker Kinder. Daher bitten wir die Familien:
• Zum Wohle aller Kinder: Bitte das Kind nicht in die Schule schicken, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Wenn ein Kind Krankheitssymptome zeigt, muss es zuvor von einem Arzt untersucht werden, der die Behandlung festlegt oder anordnet, dass das Kind zu Hause bleibt.
• Die Schulkrankenschwester ist immer zu informieren, wenn ein Kind eine Behandlung erhält.
Im Notfall auf dem Schulgelände ist die Schulkrankenschwester die zuständige Autorität in Gesundheitsfragen und entscheidet über die Schwere des Falls oder das einzuleitende Protokoll. Sie kann jedoch keinesfalls die Aufgaben eines Arztes oder Kinderarztes übernehmen.
• Leichter Unfall: Kleine Verletzungen, Schürfwunden, leichte Schnitte, Insektenstiche usw. werden in der Schulkrankenschwester versorgt.
• Mittelschwerer Unfall: Wenn ärztliche Versorgung notwendig, aber nicht sofort erforderlich ist (z. B. Prellungen, Verstauchungen, Schnittwunden, die genäht werden müssen usw.), erfolgen die Erstmaßnahmen in der Schulkrankenschwester. Anschließend werden die Eltern informiert, damit sie ihr Kind in die entsprechende medizinische Einrichtung bringen.
• Schwerer Unfall: Erfordert sofortige medizinische Hilfe. Die Schulkrankenschwester leistet Erste Hilfe, informiert die Eltern und ruft bei Bedarf den Notdienst 112.
Die einzige Person, die zur Verabreichung von Medikamenten befugt ist, ist die Schulkrankenschwester. In Ausnahmefällen – im Sinne der Artikel 20 und 195 des spanischen Strafgesetzbuches (Pflicht zur Hilfeleistung) – besteht jedoch keine Haftung, wenn im Notfall gehandelt werden muss und die Krankenschwester nicht anwesend ist.
Bei Kopfschmerzen, Menstruationsbeschwerden oder leichten Beschwerden kann – sofern eine Erlaubnis vorliegt – in der Schulkrankenschwester eine Medikation verabreicht werden (nur Paracetamol, Ibuprofen in verschiedenen Darreichungsformen oder Lizipain, je nach Gewicht des Kindes). Danach kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Sollte sich keine Besserung zeigen, werden die Eltern informiert, damit sie das Kind abholen. Bei jüngeren Kindern werden die Eltern vorab kontaktiert.
Bei akuten Erkrankungen, die für einige Tage eine Behandlung mit Antibiotika, entzündungshemmenden Mitteln, Inhalatoren oder anderen vom Arzt verschriebenen Medikamenten erfordern, müssen die Eltern oder ein verantwortlicher Erwachsener Folgendes in der Schulkrankenschwester abgeben:
• Ärztliche Verschreibung oder Kopie des Rezepts.
• Das vollständig ausgefüllte Medikamenten-Formular.
• Das Medikament in der Originalverpackung.
Es dürfen niemals Medikamente verabreicht werden, die von den Eltern ohne ärztliche schriftliche Verordnung gekauft wurden. Jede Medikamenteneinnahme, die nicht durch die Schulkrankenschwester überwacht wird, liegt nicht in deren Verantwortung.
Medikamente dürfen nicht ohne Originalverpackung abgegeben werden; lose Tabletten oder in andere Behälter umgefüllte Medikamente werden nicht verabreicht.