Die Zeugnisnote wird grundsätzlich nach dem Gewichtungsverhältnis 50% schriftliche Leistungen zu 50% mündliche Leistungen gebildet. Schriftliche Leistungen stellen nur die Klassenarbeiten bzw. Klausuren dar. Zu den mündlichen Leistungen gehören u.a. die Mitarbeit im Unterricht, Hausaufgaben, mündliche Lernkontrollen, kleinere Tests und Präsentationen.

In den Klassenarbeiten gilt bei der Leistungsbewertung in der Regel folgende Gewichtung:
– Inhalt: 60%
– Ausdrucksvermögen: 20%
– Fehlerquotient: 20%
Ausgenommen von dieser Regelung sind die zentralen Prüfungen in der 10. Jahrgangsstufe (Hauptschule: 9. Jahrgangsstufe) und die Abiturprüfung. Auch in der 5. Jahrgangsstufe (DaM) kann von dieser Gewichtung abgewichen werden.

Der Fehlerquotient wird nach folgender Formel errechnet: Fehlerzahl x 100 / Wörterzahl. Überschreiten die Arbeiten einen bestimmten Schwellenwert (Sperrklausel), darf die Gesamtleistung – unabhängig von der inhaltlichen Leistung – insgesamt nicht besser als mit 5+ (schon mangelhaft) bewertet werden. Die Gültigkeit der schulinternen Regelungen zum Fehlerquotient und der Sperrklausel unterliegt folgenden Einschränkungen:
– Der Fehlerquotient gilt nicht in den Jahrgangsstufen 11 und 12 sowie den zentralen Prüfungen.
– Die Sperrklausel gilt nicht in der Jahrgangsstufe 5, den E-Klassen 5 und 6 sowie den Bildungsgängen der Hauptschule und Realschule.

Unabhängig von einer sprachlichen existiert auch eine inhaltliche Sperrklausel. Eine ungenügende inhaltliche Leistung schließt eine Gesamtnote besser als 5+ (schon mangelhaft) bzw. besser als 3 Notenpunkte (in der Oberstufe) aus.

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• Gängige Korrektur- und Fehlerzeichen PDF